Im neuesten Amtsblatt des Landkreises Roth (2021/25) kann man es nachlesen, auf der Homepage des Landkreises Roth ebenfalls:
Im Landkreis Roth gelten ab 24.05.2021 die Corona-Regeln für den Inzidenzbereich unter 50.
Das bedeutet die folgenden Regelungen:
Sport im Innenbereich ist wieder zulässig unter den folgenden Voraussetzungen: innen: nur kontaktfreier Sport erlaubt
max. 25 Personen – Erfassung der Kontaktdaten – FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden, außer bei der Sportausübung – Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten (beim Kontaktsport nur während Ansprachen, Übungen ohne Körperkontakt) – feste Gruppen – Teilnehmerzahl nach Platzangebot – Nutzung der Umkleiden unter Einhaltung des Mindestabstands möglich – Desinfektion / gründliche Reinigung der Sportgeräte – ausreichende Lüftung – Hygienekonzept
Für den Allersberger Schach-Club 2000 heißt dies konkret, dass unser vereinsinterner Schachbetrieb wieder beginnen kann. Ein paar kleine Vorbereitungen im Vereinsheim sind noch notwendig, dann können wir uns wieder an die Bretter setzen.
Genaue Informationen werden aktuell hier in der Homepage veröffentlicht.