Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt den dritten Tag stabil über 35.
Ab Montag, den 30. August, gilt die 3-G-Regel (Geimpft-Genesen-Getestet) und die Regelungen für einen Inzidenzwert von über 35.
Das betrifft auch alle Veranstaltungen im ASC-Vereinsheim.
Aus der Veröffentlichung des LRA Roth zitiert:
Wer gilt als geimpft, genesen?
* Vollständig Geimpfte (=15 Tage nach der letzten Impfung): Impfnachweis mittels Impfpass (per App/Papier).
* Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach Positiv-Testung (PCR)): Nachweis mittels PCR-Test inkl. Datum
Als Testnachweis gilt:
* PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
* Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
* Selbsttest (unter Aufsicht vor Ort durchgeführt)
Wer braucht keinen Nachweis?
* Kinder unter 6 Jahren
* Schüler*innen (auch in den Ferien)
Nachweis durch Schülerausweis, Ticket und Ausweis, Schulbesuchsbestätigung
Verantwortlich für die Einhaltung (und Kontrolle) ist beim ASC immer die Person, die Leiter/in der betreffenden Veranstaltung ist