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Datenschutzrichtlinien des ASC

Richtlinien des Allersberger Schach-Clubs 2000 zum Datenschutz

Der Allersberger Schach-Club 2000 e.V. (ASC 2000) erhebt von seinen Mitgliedern folgende personenbezogenen Daten:

Name, Vorname; Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse
Entrittsdatum
Telefonnummer, Faxnummer; Emailadresse
Bankverbindung

Diese Daten werden ausschließlich genutzt zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzugs. der Übermittlung von Vereinsinformationen, der Einarbeitung in eine Chronik bzw. vergleichbare Dokumente, sowie Handlungen mit denen  der Verein seine Aufgaben im Sinne des § 2 der Satzung (Zweck des Vereins, Zielsetzung) erfüllt.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Sportfachverbände und den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Fachverbände bzw. des BLSV festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung, zum Zwecke der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermittel.

Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände und des BLSV, findet nicht statt, es sei denn, dass das Mitglied eine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.

Soweit der Verein im Internet eine Homepage unter seiner Verantwortung betreibt, gelten die o.a. Bestimmungen, jedoch mit der Festlegung, dass folgende  Daten dort nicht veröffentlicht werden: Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, Bankverbindung.

Texte und Bilder von sportbezogenen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins können auf der Webseite des Vereins oder sonstigen Vereinspublikationen veröffentlicht, sowie an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung weitergegeben werden. Abbildungen von genannten  Einzelpersonen oder Kleingruppen bedürfen der Einwilligung der abgebildeten Personen.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten – mit Ausnahme jener, die für Archivierung bzw. Chronik und dgl des Vereins relevant sind -gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Vorstandsmitglieder und andere vom ASC beauftragte Personen dürfen nach ihrem Ausscheiden aus dem Verein bzw Vorstand die Daten der Personen, die sie vom ASC bzw. einem Mitglied zur Erledigung der übertragenen Vereins- Aufgaben erhalten haben, für keinerlei Zwecke mehr verwenden und müssen sie umgehend löschen.

Wenn in Einzelfällen von einem Mitglied  einzelne Daten nicht zur Verfügung gestellt werden oder keine Zustimmung für die Veröffentlichung von Namen und/oder Bild eines Mitglieds gegeben wird, ist dies mit dem Vorstand abzusprechen, dem die endgültige Entscheidung  über das weitere Vorgehen – einschließlich Fortdauer bzw. Beendigung der Mitgliedschaft der betreffenden Person obliegt.

Diese Richtlinien werden auf der Webseite des Vereins veröffentlich und liegen im Vereinsheim zur Einsicht auf.

Die Anerkennung dieser Richtlinien ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Allersberger Schach-Club 2000 e.V.

 

Diese Richtlinien wurden vom Vorstand des ASC in seiner Sitzung vom 10. Juni 2018 beschlossen.